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Inkasso

Mahn- und Inkasso Büro Michael Kroll – dafür stehen wir mit unserem Namen: Umfassende Dienstleistungen rund um das Thema Inkasso und Forderungseinzug in Frankfurt und dem umliegenden Rhein-Main-Gebiet – mit höchsten Erfolgsquoten aufgrund langjähriger Erfahrung und zu unglaublich günstigen Konditionen. Wir arbeiten branchenübergreifend seit Jahren mit zahlreichen Unternehmen unterschiedlicher Größe partnerschaftlich zusammen und erweitern kontinuierlich unseren großen und zufriedenen Kundenstamm – der beste Beleg für unsere Philosophie und Arbeitsweise: Finanzieller Aufwand und der resultierende Ertrag müssen für unsere Kunden in bestmöglichem Verhältnis zueinander stehen. Unterschiedliche Tätigkeitsbereiche im Inkasso, dem Einzug aktueller Forderungen:

1. Vorgerichtliches Inkasso

Wir bemühen uns stets, aktuelle Forderungen – d.h. Forderungen, die an uns übergeben werden, noch bevor gerichtliche Schritte unternommen wurden – rasch und einvernehmlich bereits vorgerichtlich für Sie einzuziehen. Die Forderung machen wir zunächst beim Schuldner schriftlich geltend gemacht, sollte dieser Schritt noch nicht zum Erfolg führen, passen wir die folgenden Inkassoschritte – von der telefonischen Kontaktierung über die Vereinbarung angemessener Ratenzahlungen bis zum Einsatz des Außendienstes – individuell dem jeweiligen Schuldnerprofil und selbstverständlich auch der aktuellen Gesetzeslage an. Eine wichtige Grundlage zur Definition der passenden und effektivsten Schritte im Verlaufe des Inkasso ist die Bonitätsprüfung des Schuldners, die Ermittlung, ob ein Eintrag in der Schuldnerkartei existiert oder bereits ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Unser Anspruch ist es stets, für unsere Kunden vor dem Einsatz kostenintensiver Maßnahmen zunächst deren Erfolgsaussichten und wirtschaftliche Plausibilität zu analysieren.

2. Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren, sprich der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides sowie der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides, wird dann eingeleitet, wenn die vorgerichtlichen Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen konnten. In Kooperation mit angeschlossenen Rechtsanwälten führen wir streitige Verfahren auch vor Gericht durch, beispielsweise wenn der Schuldner Einspruch gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid einlegt.

3. Nachgerichtliches Inkasso

Wenn das gerichtliche Mahnverfahren zum Erlangen eines Titels gegen den Schuldner geführt hat, kann die Zwangsvollstreckung gegen diesen eingeleitet werden, wobei dann verschiedene Maßnahmen in Frage kommen:

Auslandsinkasso: grenzüberschreitendes Einziehen von Forderungen

Inkasso-Aufträge werden grundsätzlich im Land des Schuldners umgesetzt, so daß eine forderungsabhängige und fallspezifische Kommunikation in der jeweiligen Landessprache notwendig ist. Ein erfolgreiches Forderungsmanagement wird oftmals zudem durch unklare oder divergierende Rechtsvorschriften vor Ort erschwert.

Auch in diesem speziellen Bereich des Inkasso- und Forderungseinzuges sorgen wir aufgrund fundierter Praxiserfahrung in der Regel für rasche Zahlungseingänge. Kontaktieren Sie uns gern per Telefon, Email oder Kontaktformular – wir stehen Ihnen jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Grundsätzlich sind wir in allen Schritten beim  Einzug Ihrer Forderungen im Inkasso immer bemüht, mit dem Schuldner einvernehmliche Lösungen zu finden und somit möglichst kostensparende außergerichtliche Einigungen den entsprechenden Zwangsmaßnahmen vorzuziehen.

Kontaktformular

Für Rückfragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!